Hinweise zur Lizenzverlängerung
Die Übungsleiter-Lizenzen der 2. Lizenzstufe „Sport in Herzgruppen“ werden befristet erteilt, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren. Nach Ablegen der Prüfung erfolgt die Lizenzerteilung für das Jahr der Prüfung und die folgenden zwei Kalenderjahre.
Der Übungsleiter verpflichtet sich, nach seiner Zulassung als Übungsleiter „Sport in Herzgruppen“ an vom Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen Rheinland-Pfalz anerkannten Fortbildungslehrgängen teilzunehmen, deren zeitlicher Umfang innerhalb von zwei Jahren mindestens 15 Unterrichtseinheiten (UE) beträgt.
Eine schriftliche Erinnerung im Dezember des vorhergehenden Jahres zur notwendigen Lizenzverlängerung entfällt. Jeder Übungsleiter hat selbst für die Gültigkeit seiner Lizenz Sorge zu tragen.
Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt die Lizenz, wenn der Übungsleiter nicht die Verlängerung der Lizenz beantragt und den Nachweis über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Fortbildung vorlegt. Wird im Ablaufjahr der Lizenz die entsprechende Fortbildung über 15 Unterrichtseinheiten (UE) nicht nachgewiesen und damit die Lizenz ungültig, werden zur Wiederaufnahme/Verlängerung im darauffolgenden Jahr 30 UE, nach zwei Jahren 45 UE notwendig.
Wird im Zeitraum von insgesamt 3 Jahren nach Ablauf der Lizenz keine Fortbildung nachgewiesen, kann keine Wiederaufnahme/Verlängerung der Lizenz ausgesprochen werden. In diesem Fall muss die komplette Ausbildung (120 UE) wiederholt werden.