Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen Rheinland-Pfalz e. V.
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Bitte beachten Sie: Als Zulassung zum Lehrgang gilt erst die schriftliche Teilnahmebestätigung nach Ablauf des Meldeschlusses durch den Landesverband und die fristgerechte Überweisung der Lehrgangsgebühr!