Nachfolgegruppen

Als „ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation“ werden die Kosten für die in der Rahmenvereinbarung definierten Leistungen des Rehabilitationssports in Herzgruppen von den Kostenträgern für eine in den meisten Fällen begrenzte Zeit übernommen (vgl. Vereinbarungen zum Rehabilitationssport).

Da die Sekundär­prävention der chronischen Herzkrankheit auch nach Beendigung der sozial­rechtlichen Versorgung eine lebenslange eigenverantwortliche Aufgabe bleibt, empfiehlt sich nach Auslaufen der Verordnung und Vergütung durch die Kostenträger die dauerhafte selbstfinanzierte Teilnahme an der Herzgruppe. Daneben kann es jedoch auch, z.B. bei nicht vorhandener Kapizität in der vorhandenen Herzgruppe, sinnvoll sein, in eine so genannte „Nachfolge­gruppe“ (NG) zu wechseln. Aufbauend auf den in der Herzgruppe erreichten Rehabilita­tionserfolgen verfolgt die NG gemeinsam mit ihren Teilnehmern im Grundsatz die gleichen kardiologischen rehabilitativen und sekundärpräventiven Ziele.

Als Mitglied der gleichnamigen DGPR-Arbeitsgruppe war der Stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes, Dr. med. Rolf Stahlheber, an der Entwicklung des Positionspapiers beteiligt.

Das DGPR-Positionspapier Nachfolgegruppe zur Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen steht hier bereit zum Download.