Beratungsprotokoll Herzgruppen
Mitgliedschaft/Zuzahlungen in Herzgruppen
Die verordnete Teilnahme am Rehabilitationssport ist eine Sachleistung, die von den Kostenträgern der Rehabilitationsmaßnahme gewährt wird. Als solche ist die durch die Rahmenvereinbarung definierte Leistung frei von Zuzahlungen oder Kostenbeteiligungen der Herzgruppen-Teilnehmer jeglicher Art zu erbringen. Mit den aktuell geltenden Vergütungssätzen gelten die Kosten gegenüber den Leistungserbringern als vollständig abgegolten. Das bedeutet, dass die verordnete Teilnahme weder von einer Mitgliedschaft im jeweiligen Trägerverein (mit entsprechenden Beitragszahlungen) noch von anderen Zuzahlungen wie Eigenanteilen, Gebühren oder ähnlichem abhängig gemacht werden darf.
Solche Zahlungen sind lediglich für vom Verein außerhalb der vergüteten Übungsveranstaltungen angebotene bzw. über den vertraglich vereinbarten Umfang des Rehabilitationssports hinausgehende Leistungen zulässig, die Entscheidung darüber, ob diese in Anspruch genommen werden möchten, obliegt jedoch den Teilnehmern selbst.
Die Krankenkassen unterstützen jedoch ausdrücklich eine freiwillige Mitgliedschaft in unseren Vereinen, nicht zuletzt, um durch die Heranführung zum lebenslangen Sporttreiben die angestrebte Nachhaltigkeit zu sichern. Vertragskonform verhält sich demnach ein Trägerverein, wenn er unter Hinweis darauf eine Mitgliedschaft im Verein und die damit verbundenen zusätzlichen Angebote/Leistungen empfiehlt. Vertragswidrig verhält er sich dagegen, wenn er die Aufnahme in die Herzgruppe von einer Mitgliedschaft oder Zuzahlungen abhängig macht.
Als anerkennender Trägerverband ist der Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen Rheinland-Pfalz verpflichtet, solchen Verstößen nachzugehen, diese abzustellen und ggf. zu ahnden. Dies kann im Einzelfall bis zum Verlust der Anerkennung des Trägers als Leistungserbringer für den Rehasport in Herzgruppen führen, wodurch er die Möglichkeit der Abrechnung mit den Krankenkassen verliert. Darüber behalten es die Kostenträger sich auch selbst vor, einzelnen Trägern die Anerkennung zu entziehen.
Empfehlung eines Beratungsprotokolls
Um bei der Beratung neuer Teilnehmer am Rehabilitationssport eine gewisse Sicherheit zu geben, stellt der Landesverband das (nachfolgende) Beratungsprotokoll, das sich bereits in anderen Landesorganisationen bewährt hat, zur Verfügung. Darin sind alle Punkte aufgelistet, die mit einem neuen Herzgruppen-Teilnehmer besprochen und idealerweise dokumentiert werden sollten. Insbesondere kann damit dem möglichen Vorwurf, es seien unrechtmäßig Vereinsbeiträge eingefordert worden, begegnet werden.
Es ist bei Neuinteressierten sinnvoll, das Beratungsprotokoll beim Erstkontakt zu nutzen. Das Beratungsprotokoll ist jedoch kein Vertrag, sondern stellt lediglich eine Dokumentation des Informationsgesprächs dar.
Download Beratungsprotokoll